Gesetzlich Versicherung

Als gesetzlich versicherter Patient musst du zu deiner Heilmittelverordnung eine Zuzahlung an die Krankenkasse leisten, die von uns eingezogen werden muss.
Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Verordnungsblattgebühr und wird von uns an die Krankenkasse weitergeleitet!
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung die Zuzahlung SOFORT zu bezahlen!

Die gesetzliche Krankenkasse sieht eine reguläre Brutto-Behandlungszeit von 15-20 Minuten pro Patient vor.
Darin inbegriffen sind:
– Unterschreiben des Rezeptes
– Befundung
– Ausziehen und Anziehen
– sowie das Verlassen des Raumes
– zusätzlich muss der Therapeut in dieser Zeit noch für jeden Tag die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation machen

Aufstockung Behandlungszeit auf 30min

Den Physiotherapeuten ist es inzwischen erlaubt, verordnete Leistungen zu optimieren, d.h. eine ärztliche Verordnung durch eine entsprechende Zuzahlung aufzuwerten. Sie haben bei uns den Vorteil, dass Sie eine ergänzende Therapiezeit zu Ihrem Rezept erwerben.
Um länger und somit vor allem effektiver arbeiten zu können,bieten wir Euch die Möglichkeit die 20 Minuten-Behandlung auf 30 Minuten aufzustocken!
Dies ist selbstverständlich ein Angebot und keine Verpflichtung.Wir erklären dies zu Beginn der Behandlung, oder sprecht uns gerne auch schon vorab drauf an.

Privat- und Beihilfe (30min Taktung)

Orientiert an der GebüTh und der Preiserhöhung der GKV’s passen wir die Privatpreise zum 01.11.2023 auf den 1,4-fachen Satz an.

Transparente Preise
Diese GebüTh bildet damit die Basis für die transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung in unserer Praxis. Auch wir orientieren uns an an der GebüTh.

Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist unser Bestreben, Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis und den Tarif zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung können wir jedoch nicht eingreifen.
Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Das oftmals von privaten KV`s vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserer Praxis mit dem 1,4- fachen Satz absolut unzutreffend.

Beihilfeberechtigt?
Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann.
Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass selbst das Bundesinnenministerium, als für die Festlegung der Bundesbeihilfesätze zuständige Behörde, noch 2004 in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten hätten, als dass sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten zu tragen hätten.
„Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Sind wir zu teuer?

NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist.
Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von top-qualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen und langjähriger Berufserfahrung.
Zudem liegen unsere Behandlungszeiten mit 30 Minuten deutlich über denen gesetzlich versicherter Patienten. Unsere langjährige Erfahrung, fortlaufende Weiterbildungen und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind.

Nur Ihr selbst bestimmt, wie viel Eure Gesundheit wert ist!

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