Gesetzlich versicherte Patienten

Hier findet Ihr die wichtigsten Informationen vor dem ersten Termin und für die weiteren Besuche in unserer Praxis

Gültigkeit Verordnung

Die Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen
ab dem Ausstellungsdatum begonnen werden.
Sollte die Verordnung abgelaufen sein, muss diese in der Arztpraxis vor dem ersten Behandlungstermin neu ausgestellt werden.

Kann ein Termin abgesagt werden?

Bis 24 Stunden vorher kann ein Termin abgesagt werden. Termine, die zu spät abgesagt werden und die nicht wieder belegt werden können, müssen wir Dir aufgrund der gesetzlichen Regelung (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung stellen.

Was muss ich zum Termin mitbringen?

  • Gültige Verordnung
  • ein eigenes Handtuch
  • Arztberichte etc.
  • falls vorhanden Befreiungsausweis
  • wenn möglich bequeme Kleidung
  • gute Laune

Bitte komm vor Deinem ersten Termin 15 Minuten früher zu uns an den Empfang.

Gerne kannst Du vorab den Behandlungsvertrag schon ausfüllen und mitbringen.

Gesetzliche Zuzahlung

Zu Deiner Verordnung musst du eine Zuzahlung an die Krankenkasse leisten.
Diese Zuzahlung setzt sich aus 10Euro Verordnungsgebühr, sowie 10% des Rezeptwertes zusammen.
Der Eigenanteil muss sofort nach Erhalt der Rechnung beglichen werden.
Gerne kann die Zuzahlung direkt vor Ort beglichen werden.

Wir nehmen kein Bargeld an!

Folgetermine für eine weitere Verordnung

Bitte denke daran die Termine für eine Folgeverordnung rechtzeitig zu vereinbaren, um einen möglichst nahtlosen Übergang zwischen den Verordnungen zu gewährleisten.

Privat versicherte Patienten

Hier findet Ihr die wichtigsten Informationen vor dem ersten Termin und für die weiteren Besuche in unserer Praxis

Gültigkeit Verordnung

Die Verordnung muss innerhalb von 12 Wochen ab dem Ausstellungsdatum begonnen werden.

Kann ein Termin abgesagt werden?

Bis 24 Stunden vorher kann ein Termin abgesagt werden, Termine zu spät abgesagt werden und die nicht wieder belegt werden können, müssen wir Dir aufgrund der gesetzlichen Regelung (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung gestellt.

Was muss ich zum Termin mitbringen?

  • Gültige Verordnung
  • ein eigenes Handtuch
  • Arztberichte etc.

Bitte komm vor Deinem ersten Termin 15 Minuten früher zu uns an den Empfang.

Honorarvereinbarung

Vor der ersten Behandlung muss ein Behandlungsvertrag unterschrieben werden.

Behandlungsvertrag wird ausschließlich zwischen Dir – als
Patient – und uns – als Leistungserbringer – geschlossen, nicht etwa zwischen uns und dem privaten Krankenversicherer.
Die Rechtsgrundlage finden Sie in § 630 a Abs. 1 BGB.

Folgetermine für eine weitere Verordnung

Bitte denke daran die Termine für eine Folgeverordnung rechtzeitig zu vereinbaren, um einen möglichst nahtlosen Übergang zwischen den Verordnungen zu gewährleisten.

Aufstockung Behandlungszeit auf 30min

Den Physiotherapeuten ist es inzwischen erlaubt, verordnete Leistungen zu optimieren, d.h. eine ärztliche Verordnung durch eine entsprechende Zuzahlung aufzuwerten. Sie haben bei uns den Vorteil, dass Sie eine ergänzende Therapiezeit zu Ihrem Rezept erwerben.
Um länger und somit vor allem effektiver arbeiten zu können,bieten wir Euch die Möglichkeit die 20 Minuten-Behandlung auf 30 Minuten aufzustocken!
Dies ist selbstverständlich ein Angebot und keine Verpflichtung.Wir erklären dies zu Beginn der Behandlung, oder sprecht uns gerne auch schon vorab drauf an.

Privat- und Beihilfe (30min Taktung)

Orientiert an der GebüTh wir unsere Privatpreise mit dem niedrigsten 1,4-fachen Satz.

Transparente Preise
Diese GebüTh bildet damit die Basis für die transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung in unserer Praxis. Auch wir orientieren uns an an der GebüTh.

Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist unser Bestreben, Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis und den Tarif zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung können wir jedoch nicht eingreifen.
Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Das oftmals von privaten KV`s vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserer Praxis mit dem 1,4- fachen Satz absolut unzutreffend.

Beihilfeberechtigt?
Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann.
Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass selbst das Bundesinnenministerium, als für die Festlegung der Bundesbeihilfesätze zuständige Behörde, noch 2004 in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten hätten, als dass sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten zu tragen hätten.
„Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Sind wir zu teuer?

NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist.
Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von top-qualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen und langjähriger Berufserfahrung.
Zudem liegen unsere Behandlungszeiten mit 30 Minuten deutlich über denen gesetzlich versicherter Patienten. Unsere langjährige Erfahrung, fortlaufende Weiterbildungen und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind.

Nur Ihr selbst bestimmt, wie viel Eure Gesundheit wert ist!